KfW-Förderung 458: Zahlen, Daten und Fakten zur Heizungsförderung

Die KfW-Förderung 458 unterstützt den Heizungstausch mit bis zu 70 % Zuschuss. Dieser Beitrag erklärt Fördersätze, Boni, Maximalbeträge und Voraussetzungen – Stand 2026.

Veröffentlicht am:

February 2, 2026

KfW-Förderung 458 Heizungsförderung
Energie als durchdachtes Gesamtsystem
Sunshinee plant und realisiert dezentrale Energielösungen – abgestimmt auf Gebäude, Bedarf und langfristige Sicherheit.

Beratung anfordern

Inhaltsverzeichnis

Was Eigentümer zur aktuellen Heizungsförderung wissen sollten

Die KfW-Förderung 458 („BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen mit attraktiven Zuschüssen.

‍

Im Fokus stehen dabei klare Zahlen, Fördersätze und Voraussetzungen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Fakten sachlich zusammen und gibt Eigentümern eine verlässliche Grundlage zur Planung – Stand Januar 2026.

1. Wer kann die KfW-Förderung 458 beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

für bestehende Wohngebäude in Deutschland.

‍

Gefördert wird insbesondere der Austausch alter Heizsysteme wie:

  • Gasheizungen
  • Ölheizungen
  • Nachtspeicherheizungen

gegen erneuerbare Heizsysteme, zum Beispiel Wärmepumpen.

2. Grundförderung und Boni – Überblick

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Bonusbausteinen zusammen. Insgesamt können bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Förderbausteine im Überblick

  • Grundförderung:
    30 % für alle förderfähigen Heizungssysteme
  • Klimageschwindigkeits-Bonus:
    +20 % beim Austausch alter fossiler Heizungen (z. B. Öl oder Gas)
  • Einkommensbonus:
    +30 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr
  • Effizienzbonus:
    +5 % bei besonders effizienten Wärmepumpen, z. B. mit natürlichen Kältemitteln

Wichtig:
Auch wenn die Boni rechnerisch mehr ergeben, ist der maximale Fördersatz auf 70 % gedeckelt.

3. Förderfähige Kosten und Maximalbeträge

Die Förderung bezieht sich auf die förderfähigen Kosten des Heizungstauschs.

Einfamilienhaus

  • Maximal berücksichtigte Kosten: 30.000 €
  • Maximaler Zuschuss (70 %): 21.000 €

Mehrfamilienhaus (gestaffelt)

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € je zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

4. Beispielrechnungen zur Förderung

Beispiel A – Standardfall

  • Wärmepumpe ersetzt Gasheizung
  • 30 % Grundförderung
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
  • 5 % Effizienzbonus

→ Fördersatz: 55 %
→ Förderfähige Kosten: 30.000 €
→ Zuschuss: 16.500 €

Beispiel B – mit Einkommensbonus

  • Zusätzliches Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
  • 30 % + 20 % + 30 % + 5 % = rechnerisch 85 %
  • Begrenzung auf maximal 70 %

→ Maximaler Zuschuss: 21.000 €

5. Bonus-Voraussetzungen im Detail

Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %)

  • Austausch alter fossiler Heizungen
  • Ziel: beschleunigter Umstieg auf erneuerbare Energien

Einkommensbonus (30 %)

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € pro Jahr
  • Nachweis über aktuellen Steuerbescheid erforderlich

Effizienzbonus (5 %)

  • Einsatz besonders effizienter Wärmepumpen
  • z. B. Systeme mit natürlichen Kältemitteln

6. Gültigkeit und Fristen

  • Stand der Richtlinie: Januar 2026
  • In Kraft: seit Dezember 2025
  • Fördermittel sind haushaltsmittelabhängig
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden

Fazit – die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

  • Förderhöhe: bis zu 70 %
  • Maximaler Zuschuss: bis 21.000 € (Einfamilienhaus)
  • Förderfähige Kostenbasis: bis 30.000 €
  • Bonusbausteine: Klima-, Einkommens- und Effizienzbonus
  • Gültigkeit: Regelungen für 2026

Diese Zahlen bieten Eigentümern eine solide Grundlage, um die Wirtschaftlichkeit eines Heizungstauschs mit staatlicher Förderung realistisch zu bewerten.

Unverbindliche Beratung & Angebot für dein Energie-Projekt anfragen

Beratung anfordern